Klassenarbeiten und Klausren im 2. Halbjahr

Lieber Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,

inzwischen haben wir verbindliche Auskünfte vom MSB und der
Bezirksregierung zu den Erfordernissen an die schriftliche Leistungsbewertung im zweiten Halbjahr des Schuljahres 2020/21 erhalten:

Sekundarstufe I:

In der Jgst. 10 sind in den Fächern mit Klassenarbeiten jeweils
mindestens zwei Leistungen im Beurteilungsbereich „Schriftliche
Arbeiten“ zu erbringen. In den Fächern mit ZP10 ist die zentrale Prüfung
jeweils zwingend eine von diesen beiden Leistungen.

In den Jgst. 5-9 ist in den Fächern mit Klassenarbeiten jeweils
mindestens eine Leistung im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“
zu erbringen.

Die in §6 Absatz 8 Satz 1 und 3 APO-SI eröffnete Möglichkeit, eine
Klassenarbeit durch eine andere gleichwertige schriftliche oder
mündliche Leistungsüberprüfung zu ersetzen, bleibt bestehen.

Sekundarstufe II:

In den Jg. EF und Q1 kann die Anzahl der Klausuren in allen Fächern auf
jeweils eine Klausur verringert werden. Es bedeutet also für die AFS,
dass in beiden Jgst. in den nun folgenden Wochen jeweils eine Klausur
geschrieben wird. Der Klausurplan für die EF wird in den nächsten Tagen
veröffentlicht.

Wir hoffen, dass diese Informationen unseren Schüler*innen ein wenig den Druck nehmen und einen Start in den Präsenzunterricht ermöglichen, bei dem das Lernen und nicht unmittelbar die Leistungsüberprüfungen im Vordergrund steht.

Wir wünschen Ihnen ein schönes Wochenende.

Herzliche Grüße
Elke Goldschmidtböing