Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler
am 6. Oktober 2021 erreichte uns die im Folgenden verlinkte Schulmail zum Unterrichtsstart nach den Herbstferien:
https://www.schulministerium.nrw/06102021-informationen-zum-schulbetrieb-nach-den-herbstferien
Wichtige Informationen für Eltern und Schüler*innen möchte ich herausheben.
Testungen zum Schulbeginn
Am Montag, den 25. Oktober 2021 starten wir unseren Schulbetrieb mit der Lolli-Testung aller ungeimpften Schüler*innen. Damit aber keine Infektionen in die Schule getragen werden, macht das Ministerium auf das folgende Angebot aufmerksam und formuliert einen Appell:
„Auch wenn in den Herbstferien die regelmäßigen schulischen Testungen entfallen, haben Schülerinnen und Schüler eine Reihe von Möglichkeiten, sich auf eine mögliche Corona-Infektion testen zu lassen.“ … „Die zugunsten der Schülerinnen und Schüler unter 16 Jahren bestehende Regelung nach § 2 Absatz 8 Satz 3 Coronaschutzverordnung wird für die Dauer der Herbstferien ausgesetzt, da die Grundlage der Testfiktion – das engmaschige Testregime in den Schulen – in den Schulferien entfällt. Diese Regelung ist bereits Bestandteil der ab dem 1. Oktober 2021 gültigen Fassung der Coronaschutzverordnung. Demnach benötigen Schülerinnen und Schüler – sofern sie nicht geimpft oder genesen sind – für alle 3G-Veranstaltungen in den Ferien einen aktuellen negativen Test. Dieses führt zu vermehrten Tests bei Freizeitaktivitäten in den Ferien und damit zu einer insgesamt besseren Überwachung der Infektionslage.“ „Viele Schülerinnen, Schüler sowie Lehrkräfte und sonst an Schulen Tätige werden in den Herbstferien im Ausland Urlaub machen. Hier gilt für alle Personen, die älter als 12 Jahre und nicht immunisiert sind, bei der Wiedereinreise nach Deutschland eine Testpflicht (§ 5 Coronavirus-Einreiseverordnung). Insbesondere in bestimmten Regionen im Ausland besteht eine erhöhte Gefahr, sich mit dem Covid-19-Virus anzustecken (Hochinzidenzgebiete). Hier gilt für alle Betroffenen ab 12 Jahren – unabhängig von einer Impfung oder einer Genesung – in jedem Fall eine Testpflicht (§ 5 Coronavirus-Einreiseverordnung).“
„Die Bürgertests werden ab dem 11. Oktober 2021 grundsätzlich kostenpflichtig. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre gilt dies jedoch nicht; die Tests bleiben kostenfrei.“
Es besteht also auch in den Ferien ein umfängliches Testangebot, gerade auch für die Gruppe der noch nicht geimpften Kinder und Jugendlichen. Ich bitte Sie daher als Schuleiterrinnen und Schulleiter, an alle Eltern und Verantwortlichen den Appell weiterzugeben: Lassen Sie Ihre Kinder, wenn noch kein Impfschutz vorliegt, zumindest in den letzten Tagen vor Schulbeginn zur Sicherheit einmal testen. Dies ist ein zusätzlicher freiwilliger Beitrag zu einem möglichst sicheren Schulbeginn am 25. Oktober 2021.
Maskenpflicht
Wie Sie, wie ihr durch die Medien bereits erfahren konntet, wird die Maskenpflicht im Unterricht auf den Sitzplätzen mit Beginn der zweiten Woche nach den Herbstferien (2. November 2021) aufgehoben. Im Außenbereich der Schule besteht bereits heute keine Maskenpflicht mehr. Eine Maskenpflicht besteht dann nur noch im übrigen Schulgebäude insbesondere auf den Verkehrsflächen.
Ich wünsche Ihnen wunderschöne Ferien. Bleiben Sie gesund!
Herzliche Grüße
Elke Goldschmidtböing