Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler
nach Karneval ändern sich die Regeln zur Testpflicht an den Schulen in NRW. Insbesondere gilt für die AFS:
„1. Aufhebung der Testpflicht für bereits immunisierte Personen
Ab Montag, 28. Februar 2022, wird die Testpflicht für bereits immunisierte Personen (also geimpfte oder genesene Personen; dazu zählen Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weitere an Schule Beschäftigte) aufgehoben.“…“Wer von der Testung ausgenommen werden will, muss seinen Immunstatus nachweisen können (hier gelten die Regeln, die bis zu den Weihnachtsferien gültig waren). Schülerinnen und Schüler können aber nach persönlicher Entscheidung weiterhin freiwillig an den Testungen teilnehmen.“ …
„3. Testverfahren an Förderschulen
Mit Blick auf die besondere Vulnerabilität der Schülerschaft dieser Schulen ist es geboten und von den Laborkapazitäten her auch leistbar, bei dem eingeführten Lolli-Test-Verfahren zu bleiben.“
Zur Umsetzung dieser Regelung bitten wir Sie/euch im Laufe der kommenden Woche Nachweise zum möglicherweise geänderten Immunstatus mit zur Schule geben bzw. nehmen und in der Pflege vorzzueigen, damit auch alle neu geimpften bzw. neu genesenen Schüler*innen ihren Status aktualisieren.
Mit der Hoffnung, dass nicht nur deutschlandweit, sondern auch an der Anna-Freud-Schule die Zahl der Corona-Erkrankungen wieder sinken wird, wünsche ich Ihnen/euch ein schönes Wochenende.
Herzliche Grüße
Elke Goldschmidtböing
Aufhebung der Testpflicht für bereits immunisierte Personen an Schulen in NRW
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