Entschuldigungsverfahren für die Sekundarstufe I

Liebe Eltern unserer Schüler*innen der Sekundarstufe I,

in den letzten Monaten hat es vielfach Unsicherheiten und Unstimmigkeiten rund um unser Entschuldigungsverfahren und bei Beurlaubungen gegeben. Daher haben wir alle wichtigen Regelungen zusammen gefasst:

Falls eine Schülerin/ ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen am Unterrichtsbesuch verhindert ist, bitten wir um die Einhaltung des Entschuldigungsverfahrens an der LVR-Anna-Freud-Schule.

Es gelten folgende Regelungen:

1. Bei unvorhersehbaren Fehlzeiten ist die Schule über das Sekretariat (Telefon: 0221 – 55 40 46-0) bis spätestens 8:00 Uhr am ersten Fehltag zu informieren. Für jeden weiteren Fehltag bitten wir ebenfalls um eine telefonische Rückmeldung (falls der Zeitraum der Erkrankung im ersten Telefonat nicht absehbar ist). Falls an dem Tag der Erkrankung eine Arbeit geschrieben werden soll, so teilen Sie dies bitte auch dem Sekretariat mit.
Wir bitten zudem darum, das Klassenteam per Mail zu informieren, wenn eine Schülerin/ ein Schüler krankheitsbedingt nicht zum Unterricht erscheinen kann. Dies gilt als schriftliche Entschuldigung.

2. Vorhersehbare Fehlzeiten (Arztbesuche etc.) müssen im Vorhinein dem Klassenteam schriftlich mitgeteilt werden.

3. Nach dem 3. Fehltag muss ein Attest vorliegen, das beim Sekretariat abgegeben werden muss (per Fax, per Mail, etc.).

4. Liegt innerhalb von 14 Tagen, nachdem die Schülerin/der Schüler wieder am Unterricht teilnimmt, keine Entschuldigung vor, werden die versäumten Stunden als unentschuldigt gewertet.

5. Bei begründeten Ausnahmefällen kann bei Fehlzeiten von der Schule ein ärztliches Attest angefordert werden. Ein begründeter Ausnahmefall liegt stets bei einem Fehlen direkt vor oder nach den Ferien sowie an sogenannten Brückentagen vor.

6. Bei akuten Erkrankungen während der Unterrichtszeit muss die Schülerin/ der Schüler sich bei der unterrichtenden Lehrerin/ beim unterrichtenden Lehrer und in der Pflegeabteilung abmelden. Die Erziehungsberechtigten werden dann von der Schule informiert. Auch in diesem Fall ist eine schriftliche Entschuldigung per Mail erforderlich.

Verfahren bei Beurlaubungen:

1. Beurlaubungen bis zu zwei Schultagen sind mindestens eine Woche im Voraus beim Klassenteam in schriftlicher Form (Mail) zu beantragen.

2. Beurlaubungen für einen längeren Zeitraum sind schriftlich bei der Schulleitung zu beantragen. Der Antrag ist mindestens zehn Tage im Voraus einzureichen.

3. Beurlaubungen für Unterrichtstage unmittelbar vor oder nach den Ferien, beweglichen Ferientagen oder Feiertagen sind laut Schulgesetz NRW nicht möglich.

Bei Nichteinhaltung der aufgeführten Regelungen werden die versäumten Stunden als unentschuldigt auf dem Zeugnis vermerkt.

Wir bitten Sie dringend diese Regelungen einzuhalten, da dies für den organisatorischen Ablauf jedes Schulltages wichtig ist, um Ihren Kindern immer best mögliche Rahmenbedingungen zu bieten und unser Vertretungskonzept für den Unterricht und die Therapie anwenden zu können.

Herzliche Grüße

Elke Goldschmidtböing