Schulöffnung

Liebe Eltern- und Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,


am Montagabend erreichte uns eine weitere Schulmail, in der die Ausnahmeregelung für Förderschulen kmE deutlich bindender formuliert wird als in der Schulmail vom 22. April 2021:


„§1 Coronabetreuungsverordnung in der ab dem 23. April 2021 geltenden Fassung setzt die Bestimmungen des geänderten Infektionsschutzgesetzes des Bundes in Landesrecht um. Bei einem Inzidenzwert in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt, der an drei aufeinander folgenden Tagen über 165 liegt, ist am übernächsten Tag nur noch Distanzunterricht möglich. Davon sind Ausnahmen für Abschlussklassen und Förderschulen möglich. Diese Regelungen hat das Ministerium für Schule und Bildung mit der SchulMail vom 22. April 2021 mit Blick auf die Förderschulen dahingehend getroffen, dass die Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung sowie Körperliche und motorische Entwicklung weiter im Präsenzunterricht bleiben.“


Diese Vorgabe wird im der Gruppe der Schuleiter*innen der kmE-Förderschulen des LVR sehr kritisch gesehen. Eine Stellungnahme wurde bereits an das Land versendet. Auch auf dem gestrigen Elternpflegschaftsabend äußerten mehrere Eltern auf diese Vorgabe Unverständnis.


Aufgrund dieser aktuellen Schulmail, aber auch in Hinblick auf die rückläufigen Corona-Infektionszahlen in der Stadt Köln, planen wir in Rücksprache mit der Schulaufsicht ab Montag, den 17. Mai 2021 wieder in den Präsenzbetrieb zu wechseln. Diese langfristige Ankündigung soll auch den Planungs- und Umstellungsstress des Wechsels minimieren.


Wenn wir wieder an der AFS Unterricht anbieten, werden nicht alle Schüler*innen an die AFS kommen. Die Schüler*innen, die nicht kommen können, weil sie selbst Risikopatienten sind und dies mit einem ärztlichen Attest nachweisen, werde nach wie vor nach unserem Konzept des Distanzunterrichtes beschult. Liegt die Inzidenzzahl zum Zeitpunkt der Öffnung noch über 165, können Eltern ihre Kinder zu Hause lassen. Dazu steht in der Schulmail:

„Eltern, die ihre Kinder bei einem Inzidenzwert, der über 165 liegt, nicht am Präsenzunterricht teilnehmen lassen wollen, zeigen das gegenüber der Schule schriftlich an. Ein Anspruch auf Betreuung ergibt sich daraus nicht. Distanzunterricht wird im Rahmen der Möglichkeiten der Schule angeboten.“

Aufgrund der bekannten geringen Internetbandbreite an der AFS bedeutet dies, dass diese Schüler*innen nicht über Zoom am Präsenzunterricht teilnehmen können. Das Material und die Aufgaben werden jedoch zu Wochenbeginn über moodle verfügbar sein.

Herzliche Grüße

Elke Goldschmidtböing