Lieber Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,
zunächst wünsche ich Ihnen und euch ein gutes Jahr 2022, auch wenn meine erste Information des Jahres direkt wieder Informationen zum Umgang mit der Corona-Pandemie enthält.
Die aktuelle Schulmail informiert darüber, dass die Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen an Schulen durch eine Ausweitung der Testungen ab 10. Januar 2022 ergänzt werden sollen. Für die AFS bedeutet dies:
Alle Schüler*innen der AFS – unabhängig davon ob sie geimpft, genesen oder ungeimpft sind – müssen zweimal pro Woche an der Pooltestung teilnehmen. Eine wichtige Ausnahme gilt für genesene Schüler*innen. Genesene Schüler*innen dürfen in den ersten acht Wochen nach ihrer Rückkehr aus der Isolation nicht am Lolli-Testverfahren teilnehmen, da diese für positive Pool-Ergebnisse verantwortlich sein können, ohne das eine Ansteckungsgefahr besteht. Damit die Testung Montag möglichst reibungslos verläuft, bitte ich Sie Ihre Kinder über diese Änderung zu informieren und im Falle einer kürzlich überstandenen Corona-Infektion zusätzlich ein Dokument mitzugeben, sodass die betreuende Lehrkraft erkennen kann, ob die Ausnahmeregelung gilt.
Alle immunisierten Kolleg*innen, d.h. die geimpften und genesenen, müssen dreimal pro Woche einen Selbsttest in unserem Testzentrum durchführen. Die wenigen nicht immunisierten Lehrer*innen, d.h. die ungeimpften, müssen täglich einen Selbsttest in unserem Testzentrum durchführen.
Ich erinnere nochmals daran, dass Sie bzw. ihr alle Corona-Erkrankungen und Quarantäneanordnungen von Schüler*innen der AFS im Sekretariat melden müssen bzw. müsst. Auch wir müssen diese Daten dem Ministerium melden.
Ich wünsche Ihnen ein angenehmes letztes Ferienwochenende.
Herzliche Grüße
Elke Goldschmidtböing