Informationen zum Schulstart am 11. Januar 2021

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
am frühen Nachmittag ist die aktuelle Schulmail eingetroffen. Leider haben wir relativ lange benötigt diese Vorgaben umzusetzen. Wie schon vorab durch die Presse bekannt geworden ist, werden – bis auf ein Notbetreuungsangebot – alle Schüler*innen im Distanzlernen unterrichtet. Was dies im Einzelnen für die AFS bedeutet, entnehmen Sie bitte dieser Mail.
Bis voraussichtlich Ende Januar werden alle Schüler*innen nach unserem Konzept zum Distanzlernen unterrichtet, die allermeisten zu Hause und einige in der Notbetreuung in der AFS. Das Konzept zum Distanzlernen ist auf der Webseite nachzulesen. http://www.anna-freud-schule.de/index.php/distanzlernen
Distanzunterricht
Zum bestehenden Konzept gibt es folgende Ergänzungen:
• Die jeweiligen Wochenpläne werden bis freitags für die folgende Woche hochgeladen. Damit möchten wir mögliche Überlastungen der Serverkapazitäten am Montagmorgen entgegenwirken und eine bessere Planbarkeit in den Familien ermöglichen.
• Aufgaben für die Nebenfächer:
– Gerade Kalenderwochen: Naturwissenschaften, Kunst, Musik, LPU
– Ungerade Kalenderwochen: Gesellschaftswissenschaften, Religion und PP
– Ausgenommen ist das Fach Sport, welches wöchentlich Bewegungsangebote hoch lädt.
• Die Schüler*innen sollen an ihren „Freien Vorhaben“ weiterarbeiten. Genauere Informationen hierzu werden zeitnah folgen.
• In den schriftlichen Fächern werden regelmäßige Zoomsitzungen angeboten. Die Teilnahme ist verpflichtend. Dies hält einerseits den Kontakt zu den Schüler*innen, bietet die Möglichkeit für Rückfragen und strukturiert aber auch den „Schultag“ für die Schüler*innen.
• In der Sekundarstufe II finden in allen Kursen regelmäßige Zoomsitzungen statt.
In der Sekundarstufe I sowie der EF werden im Januar keine Klassenarbeiten und Klausuren geschrieben. Die noch ausstehenden Klausuren in der Q1 und alle Nachschreibeklausuren in der Q1 und Q2 werden ab der kommenden Woche terminiert.
Für Klassenarbeiten und Klausuren gilt: Grundsätzlich werden in den Schulen bis zum 31. Januar 2021 keine Klassenarbeiten und Klausuren geschrieben, da der Unterricht im 1. Schulhalbjahr eine ausreichende Basis für die Leistungsbewertung auf dem Halbjahreszeugnis geschaffen hat. Ausnahmen hiervon gelten für in diesem Halbjahr noch zwingend zu schreibende Klausuren und durchzuführende Prüfungen in den Jahrgangsstufen Q1 und Q2.
Die Therapeut*innen der AFS sind natürlich auch in der Zeit des Homeschoolings bereit, Ihre Kinder weiter zu therapieren. Wir bieten Videotherapie an und für Kinder, die schulnah wohnen auch ambulante Therapie in der AFS. Die Eltern müssen sich in diesem Falle selbst um den Transport kümmern. Die Therapeutin*innen werden sich diesbezüglich ab Montag, den 11. Januar 2021 telefonisch mit Ihnen in Verbindung setzen.
Notbetreuung
Hier zunächst ein Zitat aus der Schulmail:
„Alle Schulen der Primarstufe sowie der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen bieten ab Montag, den 11. Januar 2021, ein Betreuungsangebot für diejenigen Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 an, die nach Erklärung Ihrer Eltern nicht zuhause betreut werden können oder bei denen eine Kindeswohlgefährdung nach Rücksprache mit dem zuständigen Jugendamt vorliegen könnte (das Anmeldeformular ist als Anlage beigefügt). Die Betreuung findet zeitlich im Umfang des regulären Unterrichts- und Ganztags- bzw. Betreuungszeitraums, bei Bedarf auch unabhängig vom Bestehen eines Betreuungsvertrages statt.
Während der Betreuungsangebote in den Schulen findet kein regulärer Unterricht statt. Vielmehr dienen die Betreuungsangebote dazu, jenen Schülerinnen und Schülern, die beim Distanzunterricht im häuslichen Umfeld ohne Betreuung Probleme bekämen, die Erledigung ihrer Aufgaben in der Schule unter Aufsicht zu ermöglichen. Diese Schülerinnen und Schüler nehmen – auch wenn sie sich in der Schule befinden – am Distanzunterricht ihrer jeweiligen Lerngruppe teil.
Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in Förderschulen oder in Schulen des Gemeinsamen Lernens, der eine besondere Betreuung erfordert (z.B. in den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung sowie Körperliche und motorische Entwicklung) muss diese in Absprache mit den Eltern auch in höheren Altersstufen sichergestellt werden (dies entspricht der SchulMail vom 21. Dezember 2020). Das Ministerium für Schule und Bildung geht davon aus, dass der Einsatz von Schulbegleitern/Integrationshelfern auch im häuslichen Umfeld beim Distanzunterricht gewährleistet wird. „

Wenn Sie die Notbetreuung in Anspruch nehmen müssen, bitten wir um Erledigung folgender Schritte:
• Rücksendung des Anmeldeformulars an Frau Wibbe bis Freitag, 08.01.2021, 12:00 Uhr: andrea.wibbe@lvr.de

http://www.anna-freud-schule.de/images/afs/NEWS/2021/corona/Anmeldung_Betreuung_Januar2021.pdf
• Organisieren der Taxifahrt in Rücksprache mit der/dem jeweiligen Fahrer*in
• Falls notwendig: Kontaktaufnahme zum Internat
In der Notbetreuung an der AFS wird es keinen regulären Unterricht geben und die Schüler*innen werden in der Regel nicht von ihren Klassenteams betreut. Es wird kein Angebot der Mensa gaben. Die Schüler*innen müssen Getränke und Mahlzeiten mit in die Schule bringen.
Laut Schulmail können Schulbegleitungen auch zu Hause zur Unterstützung des Distanzlernens eingesetzt werden. Sollte es Schwierigkeiten beim Einsatz von Schulbegleitern/Integrationshelfern geben, melden Sie sich bitte bei Marc Küpper (m.kuepper@annafreudschule.de).
Zur Begleitung Ihrer Kinder beim Distanzlernen stehen Ihnen laut Beschluss des Bund-Ländertreffens am 05. Januar weitere 10 Kinderkrankentage pro Elternteil (20 Tage bei Alleinerziehenden) zur Verfügung (siehe Schulmail).
Bei Fragen wenden Sie sich bitte zunächst an Klassen- und Stufenteam.
Wir wünschen uns sehr, dass wir mit diesem Konzept in dieser schweren Zeit das best mögliche Unterrichtsangebot geben können, Ihre Kinder gut lernen und natürlich, dass Sie alle gesund bleiben.
Herzliche Grüße
Elke Goldschmidtböing und Sebastian Muders