Test- und Quarantäneverordnung für NRW

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtige,
liebe Schüler*innen

aufgrund der aktuell leider wieder leicht steigenden Anzahl an Corona-Fällen und vieler Nachfragen im Sekretariat möchten wir gerne auf die aktuelle Test- und Quarantäneverordnung für NRW hinweisen!

Die vollständige Verordnung können Sie hier abrufen: https://www.land.nrw/corona

Bei Anzeichen von einer Covid-19-Infektion gilt weiterhin die Regelung, dass ein Selbsttest durchzuführen ist. Bei einem positiven Selbsttest muss ein Folgetest bei einer anerkannten Teststelle durchgeführt werden. Sollte dieser Test ebenfalls positiv sein, muss anschließend ein PCR-Test erfolgen. Des Weiteren muss eine Meldung mit entsprechendem Nachweis an das Schulsekretariat erfolgen (E-Mail: anna-freud-schule@lvr.de).

Danach gilt die Quarantäne-Regel:
· 10 Tage ab 1. Tag der Krankheits-Zeichen oder ab dem positiven PCR-Test. Nach Ablauf der 10 Tagen endet die Quarantäne automatisch.
· 5 Tage verkürzte Quarantäne, wenn 48 Stunden keine Symptome vorhanden sind und der Test in einer anerkannten Teststelle negativ ist (KEIN Selbsttest!). Auch hier bitte das Sekretariat entsprechend informieren.

Für Rückfragen steht Ihnen das Sekretariat gerne zur Verfügung.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung und herzliche Grüße,

Elke Goldschmidtböing