Maskenpflicht

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

gestern hat sich die Corona-Betreuungs-Verordnung erneut geändert. Ab dem 22.02.2021 müssen auch Schüler*innen im Schulgebäude medizinische Masken tragen. Folgende Ausnahme gibt es: Wenn für Schüler*innen bis zur Klasse 8 die Passform von medizinischen Masken schlecht ist, können sie weiterhin Alltagsmasken tragen.

Bitte Sorgen Sie im Sinne unserer aller Sicherheit dafür, dass Ihre Kinder täglich mit frischen medizinischen Masken in die Schule kommen. Dies betrifft zurzeit die Schüler*innen in der Notbetreuung und in den Stufen 10, Q1 und Q2. Vielen Dank!

Herzliche Grüße
Elke Goldschmidtböing