Vorgaben des Ministeriums

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,


gestern Abend erreichte uns die folgende Schulmail:

https://www.schulministerium.nrw/22042021-informationen-zum-schulbetrieb-ab-26-april-2021

Laut Schulmail gibt die folgende Ausnahme:
„Grundsätzlich gelten die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes in Nordrhein-Westfalen auch für die Förderschulen. Allerdings kann der Präsenzunterricht für Schülerinnen und Schüler an Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung sowie Körperliche und motorische Entwicklung, die nach § 9 Absatz 1 als Ganztagsschulen geführt werden, auch bei einem Inzidenzwert, der höher als 165 liegt, fortgeführt werden.“


Wir werden von der Ausnahmeregelung – zumindest in der kommenden Woche – keinen Gebrauch machen und ab dem 26. 04. 2021 in Ruhe in Zusammenarbeit mit der Schulaufsicht und dem LVR diskutieren, ob und ggf. wie wir die Ausnahmereglung nutzen werden. Es gelten für die kommende Woche die gestern beschriebenen Maßnahmen.
Zu diesem Beschluss sind wir gekommen, weil viele Bedingungen für diese Ausnahmeregelung noch unklar sind und diese Fragen heute nicht geklärt werden können.


Wenn Ihr Kind die Notbetreuung besuchen soll, senden Sie bitte Frau Wibbe (andrea.wibbe@lvr.de) bis Sonntagabend das dafür vorgesehene Formular des MSB zu.
annafreudschule.de/tmp/Anmeldung_zur_Notbetreuung.pdf
Wir sind froh, dass es schon am Freitag sichere Aussagen zum Unterricht am Montag gibt und wünschen Ihnen ein schönes Wochenende.


Herzliche Grüße
Elke Goldschmidtböing