Lolli-Tests an der AFS

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,

auch wenn die wahrscheinliche Wiederaufnahme des Distanzunterrichtes für die meinsten Schüler*innen der AFS das Thema Testungen als unwichtig erscheinen lässt, bitte ich um aufmerksames Lesen dieses Blog-Beitrages.

Die Verpflichtung, alle Schüler*innen und Kolleg*innen mit den von Land NRW zur Verfügung gestellten Selbsttests zwei Mal pro Woche zu testen, ist schwer umsetzbar, weil die Tests nicht barrierefrei sind. Daher bietet der LVR ab Montag, den 3. Mai 2021 für alle Mitglieder der Schulgemeinde ergänzend zu den Selbsttests des Landes sogenannte Lolli-Tests an. Weitere Information des LVR zu diesen Tests finden Sie/findet ihr am Ende dieses Blog-Beitrages. Jede/r, der/die an diesen Tests teilnehmen möchten, muss sowohl eine Einwilligungserklärung als auch eine Datenschutzerklärung abgeben. Um diese Erklärungen möglichst leicht verwalten zu können, haben wir die folgende Regelung getroffen:

Alle Eltern bzw. volljährige Schüler*innen, die an der Lolli-Testung teilnehmen möchten müssen das folgende Dokument


http://annafreudschule.de/tmp/Datenschutz_Einwilligungserklaerung_Erziehungsberechtigte.pdf


bis Montag, 26. April 2021 bis um 12:00 Uhr, ausgefüllt und unterschrieben an anna-freud-schule@lvr.de mailen.

Wir werden Pools für die Variante mit Unterricht nur für die Abschlussklassen und Notbertreuung vorbereiten und Pools für den Normalbertieb. Daher bitten wir auch die Eltern darum uns das Dokument zukommen zu lassen, deren Kinder am kommenden Miontag nicht in die AFS kommen werden.
Wir bitten insbesondere die Schüler*innen, die sich nicht selbst testen können, an diesem barrierefreien Angebot teil zu nehmen, da wir ansonsten mittelfristige die Testpflicht nicht mehr erfüllen können.
Auch das Land NRW plant für die Förderschulen ab Mai die Selbsttests durch Lolli-Tests zu ersetzen. Wir gehen nach Rücksprache mit dem LVR davon aus, dass dieses freiwillige Testangebot durch den LVR mittelfristig in ein verpflichtendes Angebot durch das Land übergeht.

Herzliche Grüße
Elke Goldschmidtböing

Informationen zum freiwilligen Testangebot mittels Lolli-Methode an den LVR-Schulen

Um den Schutz für Ihr Kind zu gewährleisten, bietet unsere Schule für Ihr Kind zusätzlich zu den durch das Land Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellten Selbsttests leicht anzuwendende Tests mittels „Lolli-Methode an. Hierbei handelt es sich um eine Initiative unseres Schulträgers, des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR), um die Testung auf eine Corona-Infektion an unserer Schule zu vereinfachen und den Infektionsschutz an unserer Schule zu erhöhen.

Wie oft wird die Testung angeboten?
Die „Lolli-Methode“ wird zweimal wöchentlich angeboten. Die Lolli-Methode“ ist ein freiwilliges Testangebot.

Wie funktioniert das Testen?
Die Entnahme der Proben erfolgt durch die Schüler*innen selbst zu Beginn des Unterrichts. Die Schüler*innen lutschen nacheinander für ungefähr 30 Sekunden an zwei Wattetupfern („Lolli-Methode“). Der erste Tupfer wird in ein Röhrchen gegeben, in dem auch weitere Tupfer anderer Schüler*innen gesammelt werden (diese Sammelprobe nennen wir „Pool“). Der zweite Tupfer wird jeweils in ein separates Röhrchen pro Person gegeben. Die Lehrkraft verschließt die Röhrchen und legt sie in einen beschrifteten Umschlag. Anschließend kann der Unterricht beginnen. Getestet werden Schüler*innen, die am Präsenzunterricht teilnehmen. Im Anschluss werden die Tests von einem Labor untersucht.

Weitere Informationen zur Lolli-Methode finden Sie unter: http://www.schoco.org mit sehr guten Erklär-Videos zu der Lolli-Pool-PCR Testung und einer FAQ-Liste des Schoco-Projektes, auf das dieses Verfahren aufbaut.

Gibt es Risiken oder Gefahren bei der Testung?
Die Lolli-Methode wurde bereits in einer Studie (B-FAST) und in einem Pilotprojekt (Schoco) an mehr als 3000 Schüler*innen erprobt, ohne dass es zu Komplikationen gekommen ist. Die Testung ist für die Kinder und Jugendlichen nicht unangenehm. Das Material der Tupfer hat einen gewissen Eigengeschmack, den man beim Lutschen natürlich wahrnehmen kann. Dieser verfliegt aber nach dem Test rasch.

Was ist vorbereitend für mich zu tun?
Wenn Sie möchten, dass Ihr Kind an dem freiwilligen Testverfahren teilnimmt, dann füllen Sie bitte die beigefügte Datenschutz-/Einwilligungserklärung aus.

Was passiert im Falle einer positiven Testung des Pools?
Im Falle eines positiven Ergebnisses im Pool informiert das jeweilige Labor die Corona-Beauftragten der Schule und das Gesundheitsamt. Sollte für Ihr Kind ein positives Testergebnis (Vorliegen einer COVID-19 Erkrankung) vorliegen, werden Sie in diesem Fall schnellstmöglich durch das Gesundheitsamt oder die Schule informiert.
Das Gesundheitsamt oder die Schule wird Sie über das weitere Vorgehen informieren. Negativ getestete Schüler*innen können wieder am Präsenzunterricht teilnehmen.